Eigentumsurkunde – Teil 1

In der Immobilienbranche gibt es so viele Begriffe, die man im Alltag nicht so häufig antrifft. Eine davon ist die Eigentumsurkunde. Sie ist das A und O bei Grundstücksgeschäften, deshalb werden wir Ihnen die wichtigsten Informationen darüber mitteilen.

Eine Eigentumsurkunde ist für Immobilien das, was ein Personalausweis für Menschen ist – oder besser gesagt, ein Kundenportal. Es handelt sich um ein öffentliches, für jedermann zugängliches Dokument, über das jede Wohnung, jedes Haus und jedes Grundstück ab dem Zeitpunkt verfügt, an dem es „geschaffen“ oder gebaut und zur Nutzung zugelassen wird. So wie die Menschen bei ihrer Geburt in das Personenstandsregister eingetragen werden, wird auch das Eigentum in das Immobilienregistrierungssystem eingetragen. Die von einem Vermessungsingenieur beglaubigten Daten werden von juristisch qualifizierten Fachleuten registriert, und von da an werden alle Änderungen offiziell festgehalten – mit anderen Worten, es handelt sich um ein Dokument, das ständig aktualisiert wird. Und weil es glaubwürdig bescheinigt ist, können wir darauf vertrauen, dass alle Daten auf dem heruntergeladenen Datenblatt recht sind. Sie enthält alle aktuellen und gelöschten Informationen, so dass Sie sich sogar über die Geschichte der Immobilie informieren können.

Alle wichtigen Rechte wie Eigentumsrecht, Nießbrauchrecht, Hypothek oder Zwangsvollstreckung Recht sind in den Eigentumsurkunden eingetragen.

Jede Eigentumsurkunde hat eine Parzellennummer, die mit dem Namen der Siedlung versehen sein muss. Die Eigentumsurkunde gibt Aufschluss über die Größe des Grundstücks, den Namen des derzeitigen Eigentümers, ob das Grundstück mit einem Darlehen oder einer anderen Last belastet ist und sogar über die früheren Eigentümer.

Sie können eine Kopie persönlich, in Papierform beim Grundbuchamt oder online erhalten, wo Sie eine elektronische Kopie der echten oder unechten Eigentumsurkunde herunterladen können (letztere ist nicht für den amtlichen Gebrauch, sondern nur zu Informationszwecken bestimmt).

Es gibt die folgenden Arten:

    -Vollständige Abschrift: Diese Art von Dokument enthält alle Eintragungen seit der Errichtung der Immobilie oder, im Falle von Grundstücken, seit dem Bestehen des Registers. Sie enthält auch die gelöschten Eigentümer und Belastungen sowie die aktuellen Daten.

    -Auszugsweises Exemplar: Zeigt nur die vorhandenen Einträge, verweist aber auch auf die gelöschten Einträge.

-Partielle Kopie: Sie enthält nur die angeforderten Einträge.

-Beschau: Diese Art von Eigentumsurkunde zeigt nur die bestehenden Einträge. Das ist es, was die meisten Menschen vor dem Kauf eines Hauses verlangen.

Im nächsten Abschnitt wird erläutert, wofür genau Sie eine Eigentumsurkunde benötigen, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder kaufen, und worauf Sie dabei achten sollten.

Renáta Paor-Smolcz